Mit den Verträgen Bilaterale 1 und 2 mit der EU müssen im Wesentlichen folgende EU-Richtlinien erfüllt werden, wenn Druckgeräte und Baugruppen im EU-Raum oder auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden (Freier Warenverkehr in Europa, „new approach“):
Für Druckgeräte schreibt die Druckgeräterichtlinie DRGL eine Analyse der Gefahren und Risiken vor. Ebenso muss für eine Baugruppe mit mehreren Druckgeräten eine Risikoanalyse gemacht werden. Am meisten werden HAZOP-Studien angewandt, aber auch die SN EN ISO 12100:2011 ist anwendbar. Die Druckgeräteverordnung (DGV) weicht in der Schweiz in Sachen Baugruppe etwas von der Druckgeräterichtlinie (DGRL) ab. Für eine Baugruppe mit Druckgeräten bzw eine Anlage muss ebenfalls eine Konformitätserklärung durch den Hersteller gemacht werden, sogar auch wenn der Hersteller der Betreiber selber ist. Druckgeräte müssen bei der SUVA durch den Betreiber gemeldet werden, die Kriterien sind in der Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV, bzw. EKAS 6516) formuliert. Baugruppen von Druckgeräten erfordern die Absicherung vor Überschreiten der zulässigen Grenzen von Druck und Temperatur. An die Steuerungen werden heute hohe Anforderungen an die Funktionale Sicherheit gestellt. Diese Anforderungen können am Besten durch Anwendung der Normen SN EN IEC 61508 / 61511 bzw. VDI/VDE 2180 BZW. EN 50156-1 erfüllt werden (SIL-Analyse).
Ferner gelten u.a. folgende nationale, schweizerische Richtlinie für Betreiber:
In der Schweiz gilt für den Betrieb von Druckgeräten die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV, SR 832.312.12) bzw. deren Ausführungsrichtlinie EKAS 6516. Gemäss EKAS 6516, Seite 11, Absatz 5, ist bei einer Neuinbetriebnahme oder nach einem wesentlichen Umbau eine Risikobeurteilung nach einer anerkannten Methode durch den Betrieb durchzuführen und zu dokumentieren.
Neben der EKAS-Richtlinie 6516 gelten ebenfalls weitere SUVA-Richtlinien und Technische Regeln des SVTI Kesselinspektorates.
Einige Information, welche per Internet heruntergeladen werden können:
SR 814.121 | Druckgeräteverordnung (DGV) |
SR 832.312.12 | Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) |
EKAS 6516 | Druckgeräte |
SUVA Nr. 88223.d | Meldeformular „Inbetriebnahme eines Druckgerätes“ |